BMTV Mitgliedsbeiträge
Volljährige Mitglieder
Minderjährige Mitglieder,
sowie nachweislich volljährige Schüler,
Auszubildende,
Studierende,
Freiwilligendienstleistende
2 Erwachsene plus min. 1 Kind
Passive Mitglieder
Der Quartalsbeitrag ist jeweils am 1.1., 1.4., 1.7., und 1.10. jeden Jahres fällig.
Die Beiträge werden in der Mitte des jeweiligen Quartals eingezogen.
Eine Kündigung ist zum Quartalsende möglich und muss schriftlich erfolgen.
Folgende Abteilungen erheben einen Sonderbeitrag:
Eintritt, Aufnahme, Beitragsordnung, Mitgliedschaft, Mitgliederbeitrag, Zusatzbeitrag, Zusatzbeiträge Kosten